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Feuerungsanlagen in weltweitem Einsatz…
Modernisierung Emissionsgesetzgebung
Die 1. BImSchV, 4. BImSchV und 13. BImSchV sind
die relevanten nationalen Emissionsrichtlinien
für Feuerungsanlagen an Großwasserraum- oder
Wasserrohrkesseln.
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Ä
1. BImSchV (aus 2010)
für Feuerungsanlagen im Leistungsbereich
bis maximal 20 MW
Ä
Ä
13. BImSchV (aus 2004)
für Feuerungsanlagen im Leistungsbereich > 50 MW
Der Übergangszeitraum für die Einhaltung der darin gefor-
derten Emissionsgrenzwerte reichte bis in das Jahr 2013.
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4. BImSchV (aus 2002)
für Feuerungsanlagen im Leistungsbereich von 20 – 50
MW. Der Übergangszeitraum für die Einhaltung der darin
geforderten Emissionsgrenzwerte reichte bis in das Jahr
2007.
Die 4. BImSchV steht demnächst zur Revision an. Fachliche
Hintergründe sprechen für eine baldige Anpassung des Geset-
Nationale und europäische Emissionsgesetzgebung
zestextes. Dazu gehören die Verwendung der Einheit
g/m
3
bei 3 % O
2
für z.B. NO
X
- und CO-Emissionen. In
anderen Gesetzestexten wird die Einheit mg/m3 bei
3 % O
2
verwendet.
Ebenfalls sollte die Formulierung zur Messunsicher-
heit überarbeitet werden. Die 4. BImschV fordert
bei Erstmessungen das Hinzuaddieren der Messunsi-
cherheit zum Messwert. Dies ist letztlich eine nicht ex-
akt definierte Verschärfung eines vorhandenen gesetzlichen
Grenzwertes. An jeder Anlage vor Ort hängt es von der Mes-
sunsicherheit des verwendeten Messaufbaus ab, welche Emis-
sionsmesswerte an jeder einzelnen Anlage zur Einhaltung der
Grenzwerte der 4. BImSchV gefahren werden müssen. Die 1.
und 13. BImSchV kennen diese Regelung nicht und sind damit
deutlich praxisnäher.
Auf europäischer Ebene ist die Industrieemissionsrichtlinie
2010/75/EU 2010 in Kraft getreten. Darunter fallen alle Anla-
gen mit einer Feuerungsleistung > 50 MW und die IED deckt
damit den Bereich der deutschen 13. BImSchV ab. Die in der
IED geforderten Emissionsgrenzwerte sind für moderne Geblä-
sebrenner wie z.B. die
dreizler
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marathon
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Baureihe auch an
schwierigen Feuerräumen problemlos einzuhalten.
Zurzeit arbeitet die europäische Kommission an der Medium
Combustion Plant Directive (MCPD), die alle Feuerungsanla-
gen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW abdecken soll.
Der europäische Verband ehi (Association of the Europe-
an Heating Industry), der deutsche Verband BDH (Bun-
desindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und
Umwelttechnik e.V.) und die darin organisierten Firmen
wie z.B. auch
dreizler
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arbeiten aktiv an der Gestaltung
der MCPD im Rahmen des Einspruchsverfahrens mit.
Die bislang in der MCPD vorgestellten Emissionsgrenz-
werte für NO
X
und CO spiegeln den europäischen Stand
der Technik an LOW NOX Brennern wider.
Besonders begrüßenswert ist die Einführung eines Best
Available Technology-Wertes (BAT) der bei Gas zukünftig
NO
X
Werte < 70 mg/m
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bei
3 % O
2
als bestmöglichen Stand der Technik definiert.
Seit über 20 Jahren wird dieser Emissionsgrenzwert mit
marathon
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Brennern an geeigneten Feuerräumen sicher einge-
halten. Auch NO
X
-Werte < 50 mg/m
3
bei 3% O
2
im Betrieb mit
Erdgas H sind an geeigneten Anlagen im Leistungsbereich bis
20 MW mit Brennern von
dreizler
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kein Problem. Mit unserer
Technologie
MAGMAblue
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sind bereits heute schon bei Feue-
rungsleistungen bis 1,4 MW NO
X
Emissionen < 30 mg/m
3
bei
3 % O
2
realisierbar.
Wir befürworten die Modernisierung und Überarbeitung der
europäischen und nationalen Emissionsgesetzgebungen.
1,2,3 5,6,7,8,9