Marathon Burner Courier - page 4

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burner courier
Die pure Energie.
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Erstklassige marathon
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Feuerungsanlagen in weltweitem Einsatz…
Information
Austausch von Sicherheitsbauteilen an Feuerungs-
anlagen nach Erreichen der bestimmungsgemäßen
Lebensdauer
Bereits vor mehreren Jahren hat der Europäische Verband der
Regelgerätehersteller Afecor ein Informationsblatt über die
bestimmungsgemäße Lebensdauer in Jahren oder Schalts-
pielen von einzelnen Sicherheitskomponenten an Brennern
veröffentlicht.
Ziel dieses Informationsblattes war es, Kunden und Betrei-
ber darüber zu informieren, dass - ähnlich wie bei Maschinen
oder Automobilen - Maßnahmen zum Erhalt der Betriebssi-
cherheit von Feuerungsanlagen unter anderem auch die prä-
ventive Instandsetzung oder der Austausch von Sicherheits-
bauteilen beinhalten können.
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet heutzutage
jeden Arbeitgeber, seine Einrichtungen und Maschinen im
Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu über-
prüfen, Schutzmaßnahmen gemäß dem Stand der Technik zu
erhalten und Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit
die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer
den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzan-
forderungen entsprechen (siehe Betriebssicherheitsverord-
nung §§ 3, 4 und 10).
Aus diesem Grund ist die Überwachung der Lebensdauer von
Sicherheitskomponenten an einer Feuerungsanlage im ge-
werblichen und industriellen Umfang wichtig zur Erfüllung
der Pflichten gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.
dreizler
®
hat hierzu bereits im Frühjahr 2015 eine Initiative
im Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie BDH
eingebracht, dass das Afecor Informationsblatt aktualisiert
und auch im Rahmen des Fachausschusses Feuerungstechnik
des BDH als herstellerneutrales Informationsblatt herausge-
geben werden sollte.
Die Veröffentlichung dieses Informationsblattes ist bis zum
Jahresende 2015 geplant. Darin werden Kunden und Betrei-
ber herstellerunabhängig über die bestimmungsgemäße Le-
bensdauer und Schaltspiele von Sicherheitskomponenten in-
formiert. Detaillierte Informationen zum jeweilig verbauten
Produkt erhält der Betreiber dann vom Hersteller seiner Feu-
erungsanlage.
Das Team von
dreizler
®
und
dreizler service
®
steht für alle
Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
EinServicedesBundesministeriumsder Justizund fürVerbraucherschutz
inZusammenarbeitmitder jurisGmbH -www.juris.de
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Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung -
BetrSichV)
BetrSichV
Ausfertigungsdatum:03.02.2015
Vollzitat:
"Betriebssicherheitsverordnung vom3. Februar2015 (BGBl. IS.49),diedurchArtikel1derVerordnung vom13.
Juli2015 (BGBl. IS.1187)geändertworden ist"
Stand:
GeändertdurchArt.1V v.13.7.2015 I1187
ErsetztV805-3-9 v.27.9.2002 I3777 (BetrSichV)
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.6.2015 +++)
DieVwurde alsArtikel1derV v.3.2.2015 I49 vonderBundesregierung,demBundesministerium fürWirtschaft
und EnergieunddemBundesministerium fürArbeitundSozialesmitZustimmungdesBundesratesund im
EinvernehmenmitdemBundesministerium fürUmwelt,Naturschutz,BauundReaktorsicherheit sowiemitdem
Bundesministeriumdes Innernbeschlossen.Sie trittgem.Art.3Satz1dieserV am1.6.2015 inKraft.
Inhaltsübersicht 
Inhaltsübersicht
Abschnitt1
Anwendungsbereich undBegriffsbestimmungen
§  1
AnwendungsbereichundZielsetzung
§  2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt2
GefährdungsbeurteilungundSchutzmaßnahmen
§  3
Gefährdungsbeurteilung
§  4
GrundpflichtendesArbeitgebers
§  5
Anforderungen andie zurVerfügunggestelltenArbeitsmittel
§  6
GrundlegendeSchutzmaßnahmenbeiderVerwendung vonArbeitsmitteln
§  7
VereinfachteVorgehensweisebeiderVerwendung vonArbeitsmitteln
§  8
SchutzmaßnahmenbeiGefährdungendurch Energien, IngangsetzenundStillsetzen
§  9
WeitereSchutzmaßnahmenbeiderVerwendung vonArbeitsmitteln
§10
Instandhaltung undÄnderung vonArbeitsmitteln
§11
BesondereBetriebszustände,BetriebsstörungenundUnfälle
§12
Unterweisung undbesondereBeauftragung vonBeschäftigten
§13
Zusammenarbeit verschiedenerArbeitgeber
§14
Prüfung vonArbeitsmitteln
Abschnitt3
Quelle:
Quelle:
Stellungnahme zur Tabelle mit den der Konstruktion zugrunde liegenden
Lebensdauerwerten für sicherheitsrelevante Komponenten
Lebensdauerbetrachtungen für sicherheitsrelevante Komponenten
Die Heizungs- und Controls-Industrie hat es stets als eine ihrer Aufgaben gesehen,
Produkte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, die ein Höchstmaß an Sicher-
heit und Funktionalität gewährleisten.
Zu diesem Zweck wurden von der Heizungs- und Controls-Industrie aufbauend auf
fachlichem Wissen und jahrzehntelanger Erfahrung Produktnormen erarbeitet und
fortlaufend verbessert. Diese Normen sind richtungsweisend für die Produktentwick-
lung und auch Maßstab für Baumusterprüfungen. Um den hohen Sicherheitsanforde-
rungen und Anforderungen an optimale Funktion der Produkte über ihre Lebensdau-
er zu entsprechen, hat die Industrie stets die Installateure und Anwender mit War-
tungsanweisungen unterstützt.
Wärmeerzeuger sowie ihre Komponenten sind hinsichtlich der Konstruktion für eine
bestimmte Lebensdauer ausgelegt, im Folgenden kurz Lebensdauer genannt. Die
Lebensdauer wird durch eine bestimmte Anzahl an Zyklen ausgedrückt oder durch
eine dieser Zyklenzahl entsprechende Zeit in Jahren. Diese Zeit errechnet sich aus
den Zyklen unter Berücksichtigung einer typischen Verwendung und Umgebung des
Geräts.
Sobald die der Konstruktion zugrunde liegende Lebensdauer erreicht wird, müssen
die vom Hersteller für das Produkt vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungsmaß-
nahmen nach Angabe des Herstellers durchgeführt werden. Diese Maßnahmen kön-
nen auch einen Austausch des Produktes zur Folge haben.
Um über die Notwendigkeit von Inspektionen und Maßnahmen befinden zu können,
gibt die nachfolgend dargestellte Tabelle Hinweise auf die Lebensdauer sicherheits-
relevanter Komponenten, wiedergegeben als Zyklenzahlen bzw. der daraus abgelei-
teten Anzahl an Jahren jeweils für eine bestimmte Komponentenart. Diese Werte
wurden aus den entsprechenden Produktnormen zusammengestellt. Die Werte wer-
den bei den Langzeittests verwendet und sind Minimalanforderungen für die Bau-
musterprüfung gemäß Richtlinie und Norm.
Die Prozedur für die Inspektion und die Wartung eines Gerätes bzw. der entspre-
chenden Komponenten ist in der Betriebsanweisung des Herstellers zu finden. Im
Zweifelsfalle ist der Hersteller zu konsultieren.
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